STATUTEN

Statuten des Vereins Schmerzraum.

Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage unseres Vereins und regeln unsere Organisation, unseren Zweck sowie die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder.

Warum gibt es Statuten?

Die Statuten legen fest,
welchen Zweck der Verein verfolgt,
wie der Verein organisiert ist,
welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben,
wie Entscheidungen getroffen werden,
wie der Vorstand gewählt wird,
wie der Verein finanziert wird,
was bei einer Auflösung des Vereins geschieht.
Sie schaffen Transparenz und bilden die Grundlage für die Vereinsarbeit.

Vereinszweck

Schmerzraum unterstützt Menschen mit körperlichen und seelischen Schmerzen und fördert den Austausch, die Information sowie die Vernetzung von Betroffenen.

Mitgliedschaft

Der Verein steht grundsätzlich allen Personen offen, die den Vereinszweck unterstützen und die Statuten anerkennen.

VORSTAND

Der Vorstand führt den Verein und vertritt ihn nach aussen. Er setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und trägt die Verantwortung für die Vereinsführung.

mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie entscheidet unter anderem über:

Wahl des Vorstands

Genehmigung der Jahresrechnung

Genehmigung des Budgets

Änderungen der Statuten

Weitere wichtige Vereinsgeschäfte

gemeinnützigkeit

Schmerzraum verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Sämtliche Mittel werden für den Vereinszweck eingesetzt.

Vollständige Statuten

Die vollständigen und von der Gründungsversammlung genehmigten Statuten können hier heruntergeladen werden.

📄 Statuten des Vereins Schmerzraum (PDF)

Transparenz

Wir legen grossen Wert auf Transparenz und eine verantwortungsvolle Vereinsführung. Unsere Statuten stehen deshalb allen Interessierten jederzeit zur Verfügung.